Danke für Ihre Kirchensteuer und Ihr Kirchgeld!
Die meisten Mitglieder der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern zahlen Kirchensteuer und Kirchgeld. Doch was ist der Unterschied? Und was geschieht eigentlich damit?
Die Kirchensteuer ist ein am Einkommen orientierter Mitgliedsbeitrag. Die Höhe der Kirchensteuer richtet sich nach den individuellen Einkommensverhältnissen. Sie ist die finanzielle Basis für kirchliches Arbeiten in unserer Kirchengemeinde, aber auch für überregionale Einrichtungen. Mit der Kirchensteuer – rund 65 Prozent der Gesamteinnahmen der bayerischen Landeskirche – wird diese Fülle wichtiger Dienste und Angebote möglich. So bleibt Kirche lebendig und gibt Unterstützung im Großen wie im Kleinen: Für Sie, Ihre Familie, Ihre Nachbarn, unsere Kirchengemeinde. Ausführliche Informationen dazu, insbesondere über die Verteilung der landeskirchlichen Finanzmittel, finden Sie auf den Internetseiten der Bayerischen Landeskirche http://www.kirche-und-geld.de/kirchensteuer.php
… wie die Kirchensteuer des vergangenen Jahres vor Ort verwendet wurde, können sie in Beispielen anhand des
sehen.In diesem Sinne bedanken wir uns auch an dieser Stelle bei Ihnen sehr herzlich für Ihre regelmäßige Unterstützung in Form Ihrer Kirchensteuer, mit der Sie viel Gutes tun!
Das Kirchgeld
Gleichermaßen dankbar sind wir für Ihr jährliches Kirchgeld. Das Kirchgeld ist ein Teil der Kirchensteuer, der nicht automatisch eingezogen wird. Aus diesem Grund bitten wir Sie sehr herzlich darum, es selbst aktiv an unsere Kirchengemeinde zu entrichten.
In den anderen Landeskirchen gibt es kein Kirchgeld. Es werden 9 % Kirchensteuer erhoben, in Bayern dagegen nur 8 %. Auch deswegen sind die Kirchengemeinden auf das Kirchgeld angewiesen.
Klar geregelt und von der Steuer absetzbar
Das Kirchgeld ist vollständig als Sonderausgabe von der Einkommenssteuer absetzbar. Dem Finanzamt reicht bis zum max. Kirchgeldsatz als Nachweis der Überweisungsbeleg. Für einen Betrag über 100 € senden wir Ihnen gerne eine Zuwendungsbestätigung zu.
Das Kirchgeld ist vollständig als Sonderausgabe von der Einkommenssteuer absetzbar. Dem Finanzamt reicht bis zum max. Kirchgeldsatz als Nachweis der Überweisungsbeleg. Für einen Betrag über 100 € senden wir Ihnen gerne eine Zuwendungsbestätigung zu.
Kirchgeldpflichtig sind
Evangelisch-lutherische Gemeindemitglieder, die am 1. Januar dieses Jahres die folgenden drei Voraussetzungen gleichzeitig erfüllen (vgl. § 7 Abs. 3 des Kirchensteuererhebungsgesetzes):
Evangelisch-lutherische Gemeindemitglieder, die am 1. Januar dieses Jahres die folgenden drei Voraussetzungen gleichzeitig erfüllen (vgl. § 7 Abs. 3 des Kirchensteuererhebungsgesetzes):
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Vollendung des 18. Lebensjahres vor dem 1. Januar des laufenden Jahres
-
Eigene Einkünfte oder Bezüge, die zur Bestreitung des Unterhalts bestimmt oder geeignet sind. Sie übersteigen das sog. Existenzminimum von z. Zt. 9.744,00 EUR jährlich
-
Erster Wohnsitz im Bereich der Kirchengemeinde Pyrbaum
Nicht verpflichtet zur Kirchgeldzahlung sind
-
alle Gemeindemitglieder unter 18 Jahren
-
Gemeindemitglieder über 18 Jahre, wenn ihre jährlichen Einkünfte
das Existenzminimum nach § 32 a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 EStG nicht übersteigt.
Jedes Jahr erhalten alle Gemeindeglieder über 18 Jahre den Kirchgeldbescheid per Brief. In diesem Bescheid informieren wir über besondere aktuelle Projekte, für die wir das Kirchgeld unter anderem erbitten. Hier zur aktuellen Kirchegeldaktion aus dem Jahr 2021:
Bitte stufen Sie sich selbst ein!
Der Kirchenvorstand der Kirchengemeinde legt die Kirchgeldforderung jährlich innerhalb eines Rahmens fest, zum Beispiel im Jahr 2021 wie folgt:
Einkünfte (brutto) Kirchgeld in Euro
Es ergibt sich für Gemeindeglieder bei einem jährlichen Verdienst von:
Über 9.744.- EUR ein Kirchgeld von 5.- EUR
Über 10.000,- EUR ein Kirchgeld von 15,- EUR
Über 25.000.- EUR ein Kirchgeld von 25.- EUR
Über 40.000,- EUR ein Kirchgeld von 45,- EUR
Über 55.000,- EUR ein Kirchgeld von 70.- EUR
Über 70.000,- EUR ein Kirchgeld von 100,- EUR
Bitte überweisen Sie ihr Kirchgeld auf das Konto:
Kontoverbindungen für die Kirchgeldzahlung:
Evangelische Kirchengemeinde Pyrbaum
IBAN DE 39 7606 9553 0206 4103 59
BIC: GENODEF1NM1
(Bitte geben Sie die Namen derer, für die das Kirchegeld mit überwiesen wird an, und Anschrift an)
Weitere Einzelheiten zu diesem Thema finden Sie auf den Internetseiten der Bayerischen Landeskirche http://www.kirche-und-geld.de/kirchgeld.php
Zu allen Fragen um das Kirchgeld wenden Sie sich bitte an das Pfarramt.
Mit Ihrem Kirchgeld unterstützen Sie direkt das Gemeindeleben vor Ort. Es ist eine große Hilfe für die Arbeit der vielen engagierten Menschen und damit eine sehr gute Möglichkeit, direkt vor der eigenen Haustüre, Gutes zu tun.
Dafür unser großes Dankeschön!