Kirchenvorstandswahl 2018

 
Im Gottesdienst Gottesdienst am 1.Advent wurde der neue Kirchenvorstand eingeführt!
 
Bei der Wahl zum Kirchenvorstand wurden am 21. Oktober sechs Frauen und Männer gewählt, die in den nächsten Jahren unsere Kirchengemeinde leiten werden.
Zwei weitere Personen wurden berufen. Der neue Kirchenvorstand setzt sich nun wie folgt zusammen:
 
 
Martin Ermer, Kathrin Gross, Andrea Lehmeier, Barbara Lehrer, Daniela Ludwig, Monika Partl, Dr. Jens Schwenke, Reiner Tischner.
Als Ersatzleute im erweiterten Kirchenvorstand sind: Edith Hirschmann und Stephan Schneider.
Wir gratulieren sehr herzlich zu Wahl und wünschen eine spannende und gesegnetes Amtszeit!
Die Einführung des neuen Kirchenvorstandes wird dann am 1. Advent 2018 stattfinden.
Die Wahlbeteiligung betrug 30,8 %. ( bei der Wahl 2012: 18,4%)
 
Herzlichen Dank an dieser Stelle den Kandidatinnen und Kandidaten für ihr Bereitschaft sich für ihre Kirchengemeinde zu engagieren.
 
"Im Kirchenvorstand kann ich auf Augenhöhe mitentscheiden"
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Für die Kirchenvorstandswahl im Oktober werden Kandidatinnen und Kandidaten gesucht
 

Am 21. Oktober 2018 werden in ganz Bayern neue Kirchenvorstände gewählt, auch in unserer Kirchengemeinde Pyrbaum. Damit es eine Wahl geben kann, müssen erst einmal Kandidaten gefunden werden. Das geschieht in den nächsten Wochen.
 
Was macht ein Kirchenvorstand?
Der Kirchenvorstand ist eine evangelische Spezialität: In ihm beraten und entscheiden gewählte Gemeindemitglieder gemeinsam mit dem Pfarrer oder der Pfarrerin auf Augenhöhe. Es geht um die Leitung der Kirchengemeinde - und das ist ein weites Feld. Es geht um Gebäude und Finanzen, Mitverantwortung beim Gottesdienst und dem Angebot der Gemeinde, das Personal, z.B. im Kindergarten, um die Auswahl eines Pfarrers/einer Pfarrerin, und um die geistliche Gesamtverantwortung.

Warum lohnt es sich zu kandidieren?
Wenn das Herz für ein bestimmtes Arbeitsfeld schlägt, wie den Chor, die Kinder- und Jugendarbeit, den Besuchsdienst, die Eine-Welt-Arbeit oder für das "Große Ganze" der Kirchengemeinde, dann kann ich im Kirchenvorstand mit beraten, entscheiden, arbeiten und für die großen Ziele und Visionen einer christlichen Gemeinde Verantwortung übernehmen. Dabei lerne ich auch für mich selber eine Menge dazu.

Und wie kommt die Kandidatenliste zu Stande?
Dafür ist der Vertrauensausschuss zuständig. Er besteht aus drei Kirchenvorstehern, ebenso vielen gewählten Gemeindegliedern und dem Pfarrer bzw. der Pfarrerin. Der Vertrauensausschuss geht auf mögliche Kandidaten zu, nimmt aber auch Vorschläge aus der Gemeinde entgegen.

Wer darf eigentlich wählen?
Jedes Gemeindeglied ab 14 Jahren, wenn er bzw. sie konfirmiert ist. Sonst ab 16 Jahren. Das Wahlalter ist auf 14 festgelegt, weil unsere Jugendlichen mit der Konfirmation alle Rechte und Pflichten bekommen. Und zu den Rechten gehört eben auch das demokratische Recht zu wählen. Wählbar ist man/frau ab 18 Jahren, eine Berufung ist bereits ab 16 Jahren möglich.

Gibt es eine Altersgrenze nach oben für Kandidaten?
Tatsächlich gibt es eine Landeskirche, die versucht hat, ein Höchstalter festzulegen. Davon halte ich wenig. Die Mischung macht´s: Es braucht die erfahrenen Ehrenamtlichen genauso wie Menschen mit frischen Ideen. Und wer sagt denn, dass Ältere nicht auch unkonventionell und innovativ sein können?

Und wie wird gewählt?
Die Wahl 2018 wird als allgemeine Briefwahl durchgeführt, das heißt, alle Wahlberechtigten erhalten bis Ende September 2018 per Post ihre Wahlunterlagen und können damit per Briefwahl oder im Wahllokal vor Ort ihre Stimmen abgeben.